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   OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20   

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https://dejure.org/2021,13947
OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20 (https://dejure.org/2021,13947)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.2021 - 102 U 2/20 (https://dejure.org/2021,13947)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 102 U 2/20 (https://dejure.org/2021,13947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ein öffentlich-rechtlicher Ackerstatus, der dadurch entstanden ist, dass der Pächter während der Pachtzeit Grünland in Ackerland umgebrochen und sodann als Ackerland genutzt hat, steht jedenfalls dann nach Beendigung des Pachtverhältnisses dem Verpächter zu, wenn der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Umwandlung von Grünland in Ackerland hinsichtlich der Bewertung im Rahmen eines Umlegungsverfahrens Anspruch des Pächters auf Übertragung des Ackerstatus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 161/90

    Vorrang der Zuteilung vor Wertausgleich im Umlegungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Ein Wertausgleich in Geld kommt erst in Betracht, wenn dem Eigentümer auch bei Beachtung des Grundsatzes der wertgleichen Abfindung (§ 57 S. 2 BauGB ) ein nach den im Einzelfall festzustellenden Qualitätsmerkmalen völlig wertgleiches Grundstück nicht zugeteilt werden kann (BGH NVwZ 1992, 707, 708).

    Ein Umlegungsplan, der den Grundsatz der anteilsgleichen Zuteilung nicht erfüllt, verstößt gegen §§ 57, 59 Abs. 1 BauGB und ist damit rechtswidrig (BGH NVwZ 1992, 707, 708; Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, 14. Aufl. 2019, BauGB § 57 Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2006 - 21 U 1/05

    Streitwertbemessung: Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Der Streitwert ist auf 20% Wertes des Grund und Bodens der eingeworfenen Fläche des Beteiligten Ziff. 1, einschließlich vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen und sonstiger Einrichtungen festzusetzen (BGH NJW 1969, 1114 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1250 ).
  • BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68

    Streitwert im Umlegungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Der Streitwert ist auf 20% Wertes des Grund und Bodens der eingeworfenen Fläche des Beteiligten Ziff. 1, einschließlich vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen und sonstiger Einrichtungen festzusetzen (BGH NJW 1969, 1114 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1250 ).
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 97/89

    Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke im Außenbereich; Rechtsstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Nach der Rechtsprechung zur Wertermittlung nach § 194 BauGB kann es im Einzelfall angezeigt sein, den hinteren Teil eines an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen bebauten oder bebaubaren Grundstücks qualitätsmäßig nicht als Bauland zu bewerten, weil er zu weit von der zum Anbau vorgesehenen Straße entfernt liegt (sog. "vorgeschobenes Hinterland"), was insbesondere bei Grundstücksteilen in Betracht kommt, die weiter als 40 m von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gesehen zurück liegen (OLG Hamm, Urteil vom 11.3.2004 - 16 U (Baul) 5/03 -, juris Rn. 43 ff. (Umlegungsverfahren); BGH, Urteil vom 14.1.1982 - III ZR 134/80; BGH, Urteil vom 27.9.1990 - III ZR 97/89, juris Rn. 11 (jeweils Bewertung im Zusammenhang mit einer Enteignung)).
  • BGH, 10.03.2005 - III ZR 224/04

    Beteiligung der Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Ergibt sich im baulandgerichtlichen Verfahren, dass der angefochtene Umlegungsplan Fehler aufweist, so muss das Baulandgericht prüfen, welche Auswirkungen diese Fehler auf den Plan als Ganzen haben und ob nicht eine Teilaufhebung genügt (BGH NVwZ 2006, 734 ).
  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 134/80

    Klage auf Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung von zum Straßenbau benötigter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Nach der Rechtsprechung zur Wertermittlung nach § 194 BauGB kann es im Einzelfall angezeigt sein, den hinteren Teil eines an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen bebauten oder bebaubaren Grundstücks qualitätsmäßig nicht als Bauland zu bewerten, weil er zu weit von der zum Anbau vorgesehenen Straße entfernt liegt (sog. "vorgeschobenes Hinterland"), was insbesondere bei Grundstücksteilen in Betracht kommt, die weiter als 40 m von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gesehen zurück liegen (OLG Hamm, Urteil vom 11.3.2004 - 16 U (Baul) 5/03 -, juris Rn. 43 ff. (Umlegungsverfahren); BGH, Urteil vom 14.1.1982 - III ZR 134/80; BGH, Urteil vom 27.9.1990 - III ZR 97/89, juris Rn. 11 (jeweils Bewertung im Zusammenhang mit einer Enteignung)).
  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 84/78

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Entschädigung im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Soweit die Umlegungsmasse nicht in diesem Verhältnis verteilt wird, wird dem nicht anteilsmäßig bedachten Grundeigentümer ein Sonderopfer auferlegt, das die Maßnahme als Enteignung kennzeichnet (BGH NJW 1963, 143 ; NJW 1980, 1634 ).
  • BGH, 15.11.1979 - III ZR 78/78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung und Preisermittlung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Bei der Wertermittlung im Rahmen des § 57 BauGB sind alle für den Verkehrswert wesentlichen Qualitätsmerkmale zu erfassen, insbesondere die Lage des Grundstücks und seine rechtlich zulässige Nutzung (BGH. Urteil vom 15.?11.?1979 - III ZR 78/78, juris Rn. 16 zum Umlegungsverfahren; BGH Urt. v. 29.3.1976 - III ZR 98/73, BGHZ 66, 173 zum Flurbereinigungsverfahren; Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, 14. Aufl. 2019, § 57 BauGB Rn. 10).
  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73

    Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Bei der Wertermittlung im Rahmen des § 57 BauGB sind alle für den Verkehrswert wesentlichen Qualitätsmerkmale zu erfassen, insbesondere die Lage des Grundstücks und seine rechtlich zulässige Nutzung (BGH. Urteil vom 15.?11.?1979 - III ZR 78/78, juris Rn. 16 zum Umlegungsverfahren; BGH Urt. v. 29.3.1976 - III ZR 98/73, BGHZ 66, 173 zum Flurbereinigungsverfahren; Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, 14. Aufl. 2019, § 57 BauGB Rn. 10).
  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 16 U (Baul) 5/03

    Bewertung eines an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen bebauten oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
    Nach der Rechtsprechung zur Wertermittlung nach § 194 BauGB kann es im Einzelfall angezeigt sein, den hinteren Teil eines an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen bebauten oder bebaubaren Grundstücks qualitätsmäßig nicht als Bauland zu bewerten, weil er zu weit von der zum Anbau vorgesehenen Straße entfernt liegt (sog. "vorgeschobenes Hinterland"), was insbesondere bei Grundstücksteilen in Betracht kommt, die weiter als 40 m von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gesehen zurück liegen (OLG Hamm, Urteil vom 11.3.2004 - 16 U (Baul) 5/03 -, juris Rn. 43 ff. (Umlegungsverfahren); BGH, Urteil vom 14.1.1982 - III ZR 134/80; BGH, Urteil vom 27.9.1990 - III ZR 97/89, juris Rn. 11 (jeweils Bewertung im Zusammenhang mit einer Enteignung)).
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